BTB - Programm
für den technischen und naturwissenschaftlichen Verwaltungsdienst
Zur gesellschaftspolitischen
Auseinandersetzung
mit den Technik - und Naturwissenschaften und zur Umweltpolitik
- Die Bedeutung technisch -
naturwissenschaftlicher Prozesse zur Fortentwicklung einer humanen
Gesellschaft muss sachkundig und für jedermann verständlich
dargestellt werden. Der Technik- und Fortschrittsfeindlichkeit, wo
immer sie auftritt, muss sachlich, aber entschieden begegnet
werden. Andererseits darf es keinen Missbrauch
technisch-naturwissenschaftlicher Erkenntnisse geben.
- Umweltpolitik ist ohne Technik nicht
möglich. Technik ohne Rücksicht auf umweltpolitische
Notwendigkeiten darf es nicht geben. Wir brauchen nicht weniger
Technik, sondern mehr Technik, aber umweltfreundlichere Technik.
- Bei der Einführung neuer Technologien,
bei Planung und Ausführung technischer Projekte ist eine
fachkundige Güteabwägung in sozialer, ökonomischer und
ökologischer Verantwortung geboten. Den in Naturwissenschaft und
Technik Tätigen kommt hierbei eine besondere Verantwortung zu.
- Neue Technologien sind für die weitere
Humanisierung der Arbeitswelt und nicht einseitig zur
Rationalisierung personalintensiver Arbeitsvorgänge zu nutzen.
- Technisch - naturwissenschaftlicher
Sachverstand ist bei Entscheidungsprozessen auf allen Ebenen
stärker als bisher zu nutzen.
- Politisch begründete Fehlentscheidungen
und -entwicklungen dürfen andererseits nicht einseitig und
unbegründet den Ingenieur - und Naturwissenschaftlern angelastet
werden.
- Das Umweltstrafrecht darf nicht dazu
führen, dass bei Interessenkonflikten die Beschäftigten der
technisch-naturwissenschafltichen Verwaltungen trotz sachgerechter
Amtsführung kriminalisiert werden. Sie verdienen den Schutz ihrer
Dienstherren.
- Komplizierte technische Vorgänge und
Planungsvorhaben sind dem Bürger in verständlicher Form
darzustellen. Es besteht eine "Bringschuld" der
Experten. Der Bürger darf sich nicht "vergewaltigt"
fühlen. Er muss überzeugt werden.
Zur
Funktionsfähigkeit und Leistungssteigerung des öffentlichen Dienstes
- Der öffentliche Dienst kann seinen
Auftrag nur dann erfüllen, wenn ihm das hierzu notwendige
qualifizierte Personal und eine moderne Sachausstattung
zugebilligt wird.
- Personal- und Sachausstattung müssen sich
an den Aufgaben orientieren, die im Interesse des Staates und der
Bürger zu erbringen sind. Hierzu ist auch eine ständige
Aufgabenkritik notwendig, welche Aufgaben der Staat unmittelbar zu
erfüllen hat und welche besser und kostengünstiger durch Private
erledigt werden können.
- Die Diskussion um den "Schlanken
Staat" ist zu versachlichen. Eine "Privatisierung"
öffentlicher Aufgaben muss überall da unterbleiben, wo hiervon
der Sozialstaatsauftrag und die Funktionsfähigkeit staatlicher
Organe betroffen sind und die Dienstleistungsangebote an die
Bürger in unangemessener Weise eingeschränkt werden. Der
Einspareffekt ist vielfach nur vordergründig. Die bewährte
Infrastruktur öffentlicher Verwaltungen wird aus populistischen
Gründe zerschlagen. Dem muss Einhalt geboten werden.
- Statt dessen sind die
Organisationsstrukturen der technischen und
naturwissenschaftlichen Fachverwaltungen durch innere und äußere
Funktionalreformmaßnahmen weiter zu verbessern. Die
Behördeneinheiten müssen dabei überschaubar und bürgernah
bleiben.
- In den neuen deutschen Bundesländern ist
der Aufbau leistungsfähiger Fachverwaltungen intensiv
fortzusetzen. Hilfe zur Selbsthilfe muss absoluten Vorrang vor
anderen personellen und materiellen Unterstützungsmaßnahmen
haben.
- Im Interesse einer bürgernahen
Verwaltung, zur Kostensenkung der öffentlichen Haushalte und zur
Vermeidung unnötiger "Investitionsstaus" ist es
notwendig, die Regelungsdichte bei der Planung und Ausführung
technischer Vorhaben einzudämmen, die Planfeststellungs- und
Verwaltungsgerichtsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen.
- Komplizierte technische Vorgänge und
Planungsvorhaben sind dem Bürger in verständlicher Form
darzustellen. Es besteht eine "Bringschuld" der
Experten. Der Bürger darf sich nicht "vergewaltigt"
fühlen. Er muss überzeugt werden.
Zur Bildungspolitik
- Der technisch - naturwissenschaftliche
Unterricht muss in den allgemeinbildenden Schulen aller Stufen
weiter ausgebaut werden. Wichtig ist, dass die Vorgänge aus dem
Bereich der Technik - und Naturwissenschaften und ihre
Bedeutung für unsere Gesellschaft praxisnah und fachkundig
dargestellt werden. Die technisch-naturwissenschaftlichen
Fachverwaltungen können hierbei wertvolle Hilfen geben.
- Das Hochschulrecht ist auf der Basis des
Hochschulrahmengesetzes fortzuentwickeln und auszugestalten.
Hierzu gehören u.a. die Neuformulierung der Studieninhalte, die
Vermeidung von "Niveauverlusten" durch zu starre Normen,
die "studiengerechte", aber zeitlich begrenzte
Studienzeit.
- Die Studiengänge der verschiedenen
Hochschularten sind "durchlässiger" zu gestalten und
den EG-Normen anzupassen.
- Die Betonung des Praxisbezuges bei den
Fachhochschulen darf nicht zu einer Niveausenkung führen, wie sie
bei Berufsakademien und ähnlichen betriebsabhängigen oder
verwaltungsinternen Einrichtungen, die dem Hochschulrahmengesetz
nur oberflächlich entsprechen, zu befürchten ist.
- Die internationale Anerkennung der
Bildungsabschlüsse der deutschen FH-Ingenieure muss mit Blick auf
den Europäischen Binnenmarkt sichergestellt werden.
Zum Beamten- und
Laufbahnrecht, insbesondere zur Gestaltung der Ausbildung des
technisch-naturwissenschaftlichen Verwaltungsdienstes
- Das öffentliche Dienstrecht ist
verfassungskonform so weiterzuentwickeln, dass die öffentliche
Verwaltung den heutigen Anforderungen gerecht wird. Das systemlose
Nebeneinander von Beamten und Angestellten in gleicher Funktion
ist zu beseitigen.
- Die Chancengleichheit von Frauen und
Männern in Beruf und Gesellschaft muss sich auch im Beamten- und
Laufbahnrecht wiederspiegeln. Der biologisch bedingten besonderen
Belastung der Frauen muss Rechnung getragen werden. Starre
Quotenregelungen dienen diesem Ziel nur unzureichend.
- Die Beteiligungsrechte der
gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen bei der Vorbereitung
allgemeiner Regelungen der beamtenrechtlichen Verhältnisse (§94
BBG) müssen unter Beteiligung der Fachgewerkschaften deutlich
verbessert werden.
- Bei der Gestaltung beamten- und
laufbahnrechtlicher Regelungen und bei der Entwicklung von
Bewertungs- und Beurteilungsgrundsätzen für die Laufbahnen des
technischen und naturwissenschaftlichen Verwaltungsdienstes sind
Sachverständige aus diesen Fachbereichen rechtzeitig und
umfassend zu beteiligen.
- Die berufliche Weiterbildung ist
wesentlich zu verstärken und als Dienstaufgabe anzuerkennen. Dies
gilt insbesondere bei der Einführung neuer Techniken und bei der
Wiedereingliederung von Männern und Frauen, die aus familiären
Gründen vorübergehend aus dem Berufsleben ausgeschieden sind.
- Das Beurteilungswesen ist zu verbessern
und zu objektivieren. Es muss sichergestellt sein, dass alle
wesentlichen Beurteilungsmerkmale den Beurteilten zur Kenntnis
gelangen und diese die Möglichkeit haben sich zu äußern.
- Das vorhandene viergegliederte
Laufbahngruppensystem ist zugunsten einer Einstiegslaufbahn, die
sich an Bildungsabschlüssen orientiert, abzulösen.
- Auf jeden Fall müssen die
Aufstiegsmöglichkeiten in eine höhere Laufbahn
leistungsorientiert erheblich verbessert werden. Beamte des
technisch-naturwissenschaftlichen Verwaltungsdienstes dürfen
nicht länger schlechter als andere Berufsgruppen gestellt werden.
- Den Ingenieur- und Naturwissenschaftlern
dürfen auch höherwertige Funktionen des allgemeinen höheren
Verwaltungsdienstes nicht vorenthalten werden. Die Ausbildung des
höheren Dienstes (Referendarausbildung) muss den den veränderten
Funktionsanforderungen angepasst werden.
- Für den gehobenen technischen
Verwaltungsdienst muss auch zukünftig eine gute und zeitlich
ausreichende Einführung in die Veraltungspraxis garantiert sein,
entweder durch einen entsprechend gestalteten Vorbereitungsdienst
oder durch eine zusätzliche Einführungszeit nach Ablegung der
Laufbahnprüfung.
- Der besonders prekären Situation im
mittleren technischen Verwaltungsdienst muss durch wirkungsvolle
Maßnahmen begegnet werden. Dem erhöhten Funktionsinhalt des
mittleren Dienstes muss bei gleichzeitigem Ausbau einer
theoretisch guten und praxisorientierten Ausbildung auch in der
Laufbahnstruktur Rechnung getragen werden.
- Das Versorgungsrecht der Beamten ist
wesentlicher Bestandteil des allgemeinen Beamtenrechts und ein
zentraler Faktor der hergebrachten Grundsätze des
Berufsbeamtentums. Deswegen dürfen die Ruhestandsbeamten auch bei
Strukturmaßnahmen nicht gegenüber den aktiven Beamten
benachteiligt werden.
Zum Besoldungsrecht
- Die Beamten des
technisch-naturwissenschaftlichen Verwaltungsdienstes müssen
entsprechend ihrer Vor- und Ausbildung, Leistung und Verantwortung
und dem sich hieraus ergebenden Funktionsinhalt besoldet werden.
- Vor- und Ausbildung sind wesentliche
Elemente, die als Voraussetzung zur funktionsgerechten
Aufgabenerfüllung bei der Neugestaltung des Beamten- und
Laufbahnrechts und bei der Entwicklung von Bewertungsgrundsätzen
angemessen berücksichtigt werden müssen. Vor- und Ausbildung,
Leistung, Verantwortung und Funktionsinhalt stehen in einer engen
gegenseitigen Wechselbeziehung.
- Das Bezahlungsgefälle zur freien
Wirtschaft ist immer noch erheblich und muss dringend abgebaut
werden, wenn sich nicht der Erosionsprozess bei den
technisch-naturwissenschaftlichen Fachverwaltungen fortsetzen
soll.
- Naturwissenschaftler, Ingenieure und
Techniker verfügen bei ihrem Eintritt in den öffentlichen Dienst
bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung. Dies muss sich
auch in der Bezahlung niederschlagen. Das derzeitige
Besoldungsrecht ist deswegen grundlegend neuzugestalten.
Zum Tarifrecht
- Die technisch-naturwissenschaftlichen
Arbeitnehmer der öffentlichen Verwaltungen und Betriebe sind
entsprechend ihrer Vor- und Ausbildung, Leistung und Verantwortung
und den sich hieraus ergebenden Tätigkeitsmerkmalen zu bezahlen.
- Das Tarifrecht muss den Veränderungen im
Bildungsbereich und dem qualifizierten Einsatz der
technisch-naturwissenschaftlichen Arbeitnehmer weiter angepasst
werden. Das Bezahlungsgefälle zur freien Wirtschaft konnte durch
die bisherigen Tarifverträge nur unzureichend beseitigt werden.
Weitere Maßnahmen sind erforderlich.
- Die Grundsatzforderungen des BTB für eine
"funktionsgerechte" Besoldung der Beamten des
technisch-naturwissenschaftlichen Verwaltungsdienstes sind
sinngemäß für die Entwicklung von Bewertungsgrundsätzen bei
den technisch-naturwissenschaftlichen Arbeitnehmern anzuwenden,
soweit dies der unterschiedliche Status zulässt.
- Arbeitnehmer, die dauernd Funktionen der
Hoheits- bzw. Leistungsverwaltung erfüllen, sollten
"funktionsgerecht" in das Beamtenverhältnis überführt
werden, soweit sie dies wünschen. Aus dieser Überleitungsaktion
dürfen weder den Beamten noch den betroffenen Arbeitnehmern einer
Verwaltung finanzielle oder funktionelle Nachteile erwachsen.
Beamte, Angestellte und Arbeiter des
technischen und naturwissenschaftlichen Verwaltungsdienstes verlangen
Zukunftsperspektiven
Die rigorose Sparpolitik zur Entlastung der
öffentlichen Haushalte hat in den letzten Jahren bei den technischen
und naturwissenschaftlichen Fachverwaltungen zu Auswirkungen geführt,
die die Beschäftigten dieser Verwaltungen mit großer Sorge
erfüllen.
Dabei richtet sich die Kritik nicht gegen
sachlich begründete und unvermeidliche Sparmaßnahmen, sondern gegen
die pauschalen und überproportionalen Stellenkürzungen und
Privatisierungsvorhaben, von denen die technischen und
naturwissenschaftlichen Fachverwaltungen in besonderem Maße betroffen
sind. Sie sind kein geeignetes Mittel zur mittel - und langfristigen
Konsolidierung der öffentlichen Haushalte. Im Gegenteil : Der
fortwährende Personalabbau wirkt eher kostensteigernd, als
kostenmindernd. Die Funktionsfähigkeit der technischen und
naturwissenschaftlichen Fachverwaltungen wird nachhaltig in Frage
gestellt.
Wer auch in Zukunft leistungsstarke, bürger
- und umweltfreundliche technische und naturwissenschaftliche
Fachverwaltungen zur Durchsetzung der bundes -, landes- und
kommunalpolitischen Ziele einsetzen will, der muss
- technisch - naturwissenschaftlichen
Sachverstand bei den Entscheidungsprozessen stärker als bisher
nutzen,
- einen undifferenzierten Stellenabbau
zukünftig unterlassen,
- von einer weiteren
"Privatisierung" staatlicher Aufgaben Abstand nehmen,
die ohnehin nur zu unerträglichen Verhältnissen, keinesfalls
aber zu einer Kosteneinsparung führt,
- auch in Zeiten des knappen Geldes
Leistungsanreize erhalten und ausbauen, nicht aber durch negative
Besoldungs- und Tarifstrukturmaßnahmen abbauen,
- anerkennen, dass die Ingenieure im
öffentlichen Dienst in den zurückliegenden Jahren im
Gehaltsvergleich zur freien Wirtschaft Einkommensverzichte in
Millionenhöhe erbracht haben,
- die Berufserfahrung der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der technisch-naturwissenschaftlichen
Fachverwaltungen und Betriebe in den ostdeutschen Ländern nutzen
und anerkennen und zur Anpassung an die westdeutschen
Verwaltungsstrukturen Hilfe zur Selbsthilfe geben.
Es muss bedacht werden,
- dass die Beamten des gehobenen technischen
Verwaltungsdienstes ein verwaltungsexternes Fachhochschulstudium
und ein zusätzliches Berufspraktikum vor Beginn des
Besamtenvorbereitungsdienstes auf eigene Kosten absolvieren
müssen. Ihnen werden damit erhebliche finanzielle Vorleistungen
zugemutet, die das Maß der allgemein vom öffentlichen Dienst
abverlangten Sonderopfer noch erheblich übersteigen.
Es darf nicht übersehen werden, dass
- viele Aufgaben der Bundes -, Landes- und
Kommunalpolitik ohne den sachgerechten Einsatz der technischen und
naturwissenschaftlichen Fachverwaltungen nicht lösbar sind,
- die Beamten und Angestellten der
technischen und naturwissenschaftlichen Fachverwaltungen für die
Bewirtschaftung von weit über 100 Milliarden DM verantwortlich
sind,
- von den technischen und
naturwissenschaftlichen Fachverwaltungen in einem erheblichen
Umfang Impulse für Investitionen insbesondere im Bereich der
mittelständischen Wirtschaft ausgehen und ihnen damit ein hoher
konjunktur- und arbeitsmarktpolitischer Stellenwert beigemessen
werden muss.
Wer die Funktionsfähigkeit der technischen
und naturwissenschaftlichen Fachverwaltungen zerstört, der gefährdet
die fachgerechte und damit sparsame Bewirtschaftung öffentlicher
Haushaltsmittel, vernichtet nicht nur Arbeitsplätze im öffentlichen
Dienst, sondern auch in der freien Wirtschaft.
Die technischen und naturwissenschaftlichen
Fachverwaltungen selbst werden auch weiterhin alle Rationalisierungs-
und Kosteneinsparungsmöglichkeiten bei der Gestaltung des
Dienstbetriebes nutzen. Die Beamten und Angestellten des technischen
und naturwissenschaftlichen Verwaltungsdienstes sind bereit, ihre
Aufgaben wie bisher mit großem Einsatz und Leistungswillen zu
erfüllen.
Um ihren Dienstleistungsauftrag im Interesse
der Bürger unseres Landes erfüllen zu können, erwarten unsere
Berufskollegen aber
- eine aufgabengerechte Personal- und
Sachausstattung ihrer Dienststellen,
- eine ausbildungs-, leistungs- und
funktionsgerechte Bezahlung, die sich an der allgemeinen
Einkommensentwicklung orientiert
- und damit eine Perspektive für die
Zukunft.
Technisch-naturwissenschaftliche
Fachverwaltungen wichtig für die Sicherung des Standorts Deutschland
Das Thema "Zukunftssicherung des
Standorts Deutschland" steht derzeit im Mittelpunkt des
Interesses. Wir finden dabei viele unserer seit Jahren vertretenen
Thesen in der öffentlichen Diskussion wieder und sehen uns in
wesentlichen Punkten bestätigt. Allerdings bedauern wir, dass viel zu
wenig auf die große Bedeutung einer intakten öffentlichen Verwaltung
für die Zukunftssicherung des Standortes Deutschland eingegangen
wird. Dies gilt insbesondere für den
technisch-naturwissenschaftlichen Verwaltungsdienst, der einen großen
Anteil an der Aufbauarbeit in den neuen Bundesländern hat. Im
übrigen geht es bei der "Zukunftssicherung des Standorts
Deutschland" nach unserer Einschätzung vor allem um die
nachfolgenden Problembereiche:
- Akzeptanz von Technik und
Naturwissenschaft in der Gesellschaft,
- Stärkere Nutzung des
technisch-naturwissenschaftlichen Sachverstandes,
- Vereinfachung der Regelungskompetenz und
des Planungsrechts,
- Lösung bildungspolitischer Probleme
(Berufliche Bildung, Abitur, Hochschulen),
- Kooperation von freier Wirtschaft und
leistungsfähigem öffentlichem Dienst.
Akzeptanz von Technik und Naturwissenschaft
in der Gesellschaft
In der Öffentlichkeit, in der politischen
Diskussion, in den Medien und vor allem in den Schulen muss noch
erheblich mehr für die Akzeptanz von Technik und Naturwissenschaft
getan werden. Aus opportunistischen Gründen überbieten sich einige
Politiker und Medien in der Verunglimpfung von Technik und
Naturwissenschaften und vereiteln damit eine Wiederbelebung der
Konjunktur und eine zukunftssichernde Neuorientierung. Es muss endlich
deutlich gemacht werden, dass ohne technisch-naturwissenschaftlichen
Fortschritt weder das "soziale Netz" aufrechterhalten, noch
eine realistische Umweltpolitik erfolgreich betrieben werden kann.
Technik und Naturwissenschaft sind Partner einer realistischen
Umweltpolitik, nicht Gegner.
Der BTB erwartet, dass sich die Politiker im
Konfliktfalle schützend vor jene Beamten und Angestellten stellen,
die seine Gesetze ausführen. Konflikte, die Politiker verursacht oder
zu verantworten haben, dürfen nicht länger zu Lasten der Beamten und
Angestellten der öffentlichen Verwaltungen ausgetragen werden.
Stärkere Nutzung des
technisch-naturwissenschaftlichen Sachverstandes
Zur Bewältigung der vorhandenen Probleme
muss die Nutzung des technisch-naturwissenschaftlichen Sachverstandes
auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung und in der Politik
stärker als bisher sichergestellt werden. Allzu oft werden
Führungspositionen berufsfremd besetzt. Parteibuchentscheidungen und
"Klüngel" kommen hinzu. Die fehlende Fachkompetenz muss
teuer bezahlt werden und behindert die Sicherung des
Industriestandorts Deutschland.
Vereinfachung der Regelungskompetenz und des
Planungsrechts
Hier sind gute Ansätze in der Gesetzgebung
erkennbar. Die derzeitige Regelungsdichte muss aber noch weiter
gelockert, der Eigeninitiative mehr Raum gegeben, das Verständnis der
Bürger für notwendige Projekte sachkundig und intensiv geweckt
werden. Es ist unerträglich, dass wichtige Planungsvorhaben durch
langwierige und überbürokratisierte Planfeststellungs- und
Verwaltungsgerichtsverfahren langjährig blockiert werden.
Lösung bildungspolitischer Probleme
(Berufliche Bildung, Abitur, Hochschulen)
Der Stellenwert der beruflichen Bildung muss
erheblich verbessert werden. Das Abitur muss uneingeschränkt die
allgemeinbildenden Voraussetzungen zu einem Hochschulstudium
garantieren, der tertiäre Bildungsbereich im Hinblick auf die
europäischen Rahmenbedingungen neu gestaltet werden. Die
Kern-Studienzeiten sind angemessen zu verkürzen, damit ein erster
berufsbildender Abschluss deutlich früher als bisher erreicht werden
kann. Fachhochschulen und wissenschaftliche Hochschulen
(Universitäten) sind didaktisch so miteinander zu verknüpfen, dass
wechselseitige Übergänge besser möglich werden. Der Stellenwert der
Fachhochschulen muss eindeutig formuliert und aufgewertet werden.
Kooperation von freier Wirtschaft und
leistungsfähigem öffentlichem Dienst
Eine gute Kooperation zwischen freier
Wirtschaft und öffentlichem Dienst, die Befreiung der
technisch-naturwissenschaftlichen Fachverwaltungen von überflüssigem
bürokratischem Ballast, eine flexiblere Organisations- und
Personalführung und eine leistungsgerechte Bezahlung der
Beschäftigten sind die Voraussetzungen, um auch auf diesen Feldern
international wettbewerbsfähig zu bleiben. Wir setzen auf eine gute
Zusammenarbeit zwischen der freien Wirtschaft und dem öffentlichen
Dienst und nicht auf strukturschädigende Privatisierungsmaßnahmen.
Deutschland braucht beides: Eine international wettbewerbsfähige
freie Wirtschaft und einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst.
Aufgabenkritische Prüfung öffentlicher
Dienstleitungen
Wir wehren uns nicht gegen eine sachgerechte
Überprüfung staatlicher Dienstleistungen. Allerdings müssen die
Vorgaben objektiv formuliert sein. Man muss sorgfältig prüfen,
welche Leistungen der Staat für seine Bürger auch zukünftig zu
erbringen hat und auf welche man verzichten kann. Dabei gibt es sicher
auch Bereiche, die besser und kostengünstiger in privater Hand
betrieben werden können. Leider wird aber derzeit zum Schaden der
Bürger ein großangelegter Ausverkauf öffentlicher Dienstleistungen
betrieben. Die Folgewirkungen sind noch nicht abzusehen.
Einsatz von Unternehmensberater-Firmen
kostenträchtige "Alibi-Veranstaltungen"
Als kostenträchtige
"Alibi-Veranstaltungen" werten wir den Einsatz von
Unternehmensberater-Firmen, die nach unserer Einschätzung mit nicht
kompetenten Mitarbeitern dicke Gutachten erstellen, deren Tendenz
vorab mit dem Auftraggeber abgestimmt worden ist. So kann es nicht
überraschen, wenn viele Organisationsänderungen keine
Effektivitätssteigerung zur Folge haben, sondern Frust bei den
Beschäftigten, Verschlechterung der Bürgernähe, Gefährdung der
Fachkompetenz und nicht zuletzt erhebliche Kostensteigerungen.
Modernisierung der Verwaltungsstrukturen
statt falscher Privatisierung
Wir setzen uns ein für eine Modernisierung
der Verwaltungsstrukturen anstelle falscher Privatisierung. Es ist
pervers, Privatisierungsvorhaben damit zu begründen, das öffentliche
Dienstrecht und das Haushaltsrecht, für das doch die Politiker selbst
die Verantwortung tragen, sei zu starr, zu wenig geeignet, um auf die
Anforderungen der heutigen Zeit zu reagieren. Notwendig ist seit
langem eine grundlegende Reform des öffentlichen Dienst- und
Haushaltsrechts.
Fachkompetenz und Bürgernähe der
technischen Fachbehörden gehen verloren
Das von allen politischen Parteien benutzte
Schlagwort von einer "schlanken Verwaltung" läuft zum
Schaden der Bürger auf eine Vernichtung des bis heute noch intakten
und international anerkannten öffentlichen Dienstes in Deutschland
hinaus. Auf breiter Front wird die beispielhaft gute Infrastruktur des
öffentlichen Dienstes in Deutschland zerstört. Fachkompetenz und
Bürgernähe der technischen Fachbehörden gehen verloren. Als
Beispiele seien genannt die Privatisierung angeblich staatlicher
Monopole, nach Bahn und Post nun auch bei der Eich-, Kataster- und
Vermessungsverwaltung, die Kastrierung der Umweltverwaltungen durch
einen "Umwelt-TÜV" und der Landesstraßenbauverwaltungen
durch Privatisierung der Fernstraßen und Gründung von
Planungs-Gesellschaften, die nicht an die strengen Haushalts- und
Verwaltungsverfahrensgesetze gebunden sind. Die Zeche bezahlen die
getäuschten Bürger durch immer neue Abgaben und Gebühren neben den
Steuern.
Personal- und Sachausstattung der technischen
Fachverwaltungen verbessern
Statt dessen müssen die
technisch-naturwissenschaftlichen Fachverwaltungen und Betriebe eine
Personal- und Sachausstattung erhalten, die zu einer sachgerechten
Aufgabenerledigung notwendig ist. Sie dürfen nicht konkurrenzunfähig
zu vergleichbaren Einrichtungen der freien Wirtschaft werden. Ohne
intakte technisch-naturwissenschaftliche Fachverwaltungen ist eine
Konsolidierung der öffentlichen Haushalte, insbesondere ein Aufbau
der Verwaltungsinfrastruktur in den neuen Ländern unmöglich.
Solidarbeitrag zum Aufbau der neuen deutschen
Länder - Konsolidierung der öffentlichen Haushalte
Wenn wirklich unvermeidbar, sollten Kosten im
Zusammenhang mit der deutschen Einheit, auch Kosten für die
Arbeitsmarktpolitik, über die Einkommensteuer geregelt werden.
Spezielle "Arbeitsmarktabgaben" oder eine Sondersteuer für
die "Besserverdienenden" sind keine Lösungswege. Die
Steuerprogression trifft ständig steigend ohnehin bereits jetzt in
erheblichem Umfang auch die mittleren und gehobenen
Einkommensempfänger und nicht nur die "Besserverdienenden",
was immer man darunter verstehen mag.
Bevor also weitere Abgabemodelle "am
laufenden Meter" entwickelt werden, müssen zunächst ernsthaft
die Möglichkeiten weiterer Einsparungen geprüft werden. Hierzu nur
einige Stichworte:
- Begrenzung der Zahl der Ministerien in
Bund und Ländern
- Begrenzung der Zahl der Parlamentarischen
Staatsekretäre und der "politischen Ämter",
- Eindämmung des Euro-Bürokratismus,
- Neuorientierung des EG-Agrarrechts, Abbau
des Subventions-Dschungels,
- Schwerpunktbildung beim Einsatz der
Haushaltsmittel für den Umweltschutz,
- Vereinfachung des Steuerrechts und Sorge
für mehr Steuergerechtigkeit,
- Stärkere Maßnahmen gegen
"Vereinigungs-Spekulanten".
- Eindämmung des Missbrauchs, nicht Abbau
von Sozialleistungen aller Art.
Die Solidarbeiträge der Beschäftigten des
technischen Verwaltungsdienstes
Die Beschäftigten des
technisch-naturwissenschaftlichen Verwaltungsdienstes sind bereit,
auch weiterhin ihren Beitrag zum Aufbau moderner Verwaltungsstrukturen
in den neuen Ländern zu leisten, wie dies in den letzten Jahren
bereits geschehen ist. Sozialorientierte Solidarbeiträge für den
Aufbau Ost, an denen alle Bürger beteiligt sind, tragen wir mit.
Erneute Sonderopfer für den öffentlichen Dienst, insbesondere für
Beamte, lehnen wir ab.
Im übrigen muss im Zusammenhang mit
unvermeidbaren Sparmaßnahmen zur Haushaltskonsolidierung bedacht
werden, dass vor allem die Ingenieurbeamten durch Eigenfinanzierung
ihres Studiums und durch Gehaltsverzichte gegenüber der freien
Wirtschaft in den zurückliegenden Jahren bereits
"Sonderopfer" in einem unvergleichbaren Umfang erbracht
haben. Entsprechendes gilt auch für die beamteten Techniker und
Meister.
Vorbildfunktion der in Staat, Wirtschaft und
Verwaltung Verantwortlichen
Die in Staat, Verwaltung und Wirtschaft
Verantwortlichen sollten sich ihrer Vorbildfunktionen bewusst sein.
Leider ist dies jedoch allzu häufig nicht der Fall.
Politikverdrossenheit kommt nicht von ungefähr. Beispiele hierzu gibt
es genug. Vetternwirtschaft, Eigennutz, fahrlässiger Umgang mit
Steuergeldern, ein regelrechter Horrorkatalog tut sich auf, an denen
mehr oder weniger alle Parteien beteiligt sind, auch Männer und
Frauen der Wirtschaft, auch Gewerkschaftler und Bonzen aller Art.
Milliarden werden so verplempert.
Dem übertriebenen Anspruchsdenken der
Bürger muss begegnet werden. Es steht auch in einem seltsamen
Gegensatz zu der Kritik an der "ausufernden Bürokratie" und
dem Ruf nach einer "schlanken Verwaltung". Im übrigen haben
die Politiker eine erhebliche Schuld durch ihre vielfältigen und
teilweise unrealistischen Wahlversprechungen.
Leistungs- und funktionsgerechte Bezahlung
Die Bezahlung der Beschäftigten des
öffentlichen Dienstes muss unter stärkerer Berücksichtigung der
Gehaltsstrukturen der freien Wirtschaft erfolgen. Ein gesunder
Wettbewerb zwischen der freien Wirtschaft und dem öffentlichen Dienst
ist auch bei Berücksichtigung der Besonderheiten des öffentlichen
Dienstes unverzichtbar. Vor- und Ausbildung, Leistung und
Verantwortung sind hierbei unverzichtbare Wertmaßstäbe. Willkürlich
angesetzte Kürzungen aus rein fiskalischen Gründen bringen keine
wirkliche Einsparung.
Die Einkommensentwicklung im öffentlichen
Dienst darf weder im Osten noch im Westen von der allgemeinen
Einkommensentwicklung abgekoppelt werden. Gerade im technischen Dienst
macht sich die Schere zwischen den starren laufbahn- und
besoldungsrechtlichen Regelungen im öffentlichen Dienst und dem
flexibleren, stärker auf Leistung ausgerichteten System der freien
Wirtschaft immer stärker bemerkbar. Es ist überfällig, dass die
Bundesregierung über die in den letzten Jahren getroffenen Maßnahmen
hinaus den besonders strukturierten Berufsbildern des technischen
Verwaltungsdienstes und der Entwicklung der Bildungssysteme Rechnung
trägt.
Fatale Folgen für den
technisch-naturwissenschaftlichen Dienst und damit für den
Industriestandort Deutschland
Für den technisch-naturwissenschaftlichen
Dienst haben "Nullrunden", die de facto
"Minusrunden" sind, begleitet von der Zerschlagung bisher
intakter Behördenstrukturen, fatale Folgen. Damit ist eine dringend
notwendige leistungsorientierte Nachwuchsgewinnung nicht zu sichern.
Die Erosion an guten Kräften wird zunehmen. Der Industriestandort
Deutschland ist aber ohne einen leistungsstarken öffentlichen
technisch-naturwissenschaftlichen Verwaltungsdienst nicht zu sichern.
Umweltentwicklung
durch Neuordnung im ländlichen Raum
Die Probleme des ländlichen Raumes sind
heute sehr vielschichtig.
Schlagwortartig seien genannt :
Soziale Probleme (Entvölkerung, mangelnde
Auslastung der Infrastruktur, hohe Arbeitsbelastung der Landwirte),
Probleme des Naturschutzes (Landschaftsverbrauch, intensive
Landbewirtschaftung, Artenschwund, Erholungsdruck, Zersiedlung der
Landschaft), Probleme des Boden- und Wasserschutzes (Verminderung der
Bodenfruchtbarkeit, Kontamination der Böden, Wind- und
Wassererosionen, Versiegelung von Flächen, Belastung des Grundwassers
mit Nitrat und Pestiziden u.a.m.).
Zur großräumigen, dauerhaften und
integralen Lösung der Probleme und zur sinnvollen
Nutzungsentflechtung der verschiedenen Planungen und Interessen bietet
sich auch heute die Flurbereinigung als ein neutrales und
unabhängiges Bodenordnungsinstrument an.
Das Instrument
Die Flurbereinigung ist ein wichtiges
Instrument der Politik für den ländlichen Raum. Sie erfüllt ihren
Auftrag entsprechend den jeweiligen agrar-, umwelt- und
gesellschaftspolitischen Vorgaben und Ansprüchen.
Die Flurbereinigung ist dynamisch und
flexibel. Bedarfsgerechte Verfahrensarten ermöglichen es, einfach,
schnell und wirtschaftlich eine umweltgerechte Neugestaltung des
ländlichen Grundbesitzes unter der intensiven Mitarbeit der
Eigentümer, der Gemeinden, der landwirtschaftlichen Berufsvertretung,
der Träger öffentlicher Belange und der Naturschutzverbände
durchzuführen.
Die Aufgabe
Die moderne umweltorientierte Flurbereinigung
- erhält die Funktionsfähigkeit des
ländlichen Raumes, des Dorfes und einer bäuerlich geprägten
Landwirtschaft und verbessert die Lebens- und Arbeitsbedingungen
der ländlichen Bevölkerung,
- fördert die Infrastruktur des ländlichen
Raumes und koordiniert die unterschiedlichen Planungen mit
Ansprüchen an Grund und Boden,
- erfüllt ökologische Anforderungen unter
Beachtung der jeweiligen Landschaftsstruktur, fördert
Bodenschutz, Erosionsschutz und wirkt der Versiegelung entgegen,
- hilft Wasserschutz-, Landschaftsschutz-
und Naturschutzgebiete zu sichern, zu vergrößern und neu zu
schaffen und leistet einen Beitrag zum Artenschutz,
- ermöglicht eine umweltverträgliche
Landbewirtschaftung und unterstützt zugleich die
Konkurrenzfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe im
europäischen Binnenmarkt,
- ordnet die rechtlichen Verhältnisse.
Unsere Forderungen
Die Lösung dieser Aufgabe ist eine
Verpflichtung sowohl für die Politiker, die für den ländlichen Raum
Verantwortung tragen als auch für die Beschäftigten der
Flurbereinigungsverwaltungen.
Deswegen fordert der BTB :
- Eigenständigkeit der
Flurbereinigungsbehörden zur Sicherung der Fachkompetenz sowie
der Unparteilichkeit bei der Lösung konkurrierender
Nutzungsansprüche und der damit verbundenen Interessen,
- Teilhabe der Flurbereinigungsbehörden an
den Haushaltsmitteln, die aus Umweltabgaben resultieren zur
Erfüllung der darauf bezogenen Aufgaben,
- Verbesserte Personal-, Finanz- und
Sachausstattung zur Umsetzung der zukunftsorientierten Aufgabe der
Flurbereinigungsbehörde,
- Ausbildungs-, leistungs- und
funktionsgerechte Bezahlung der Beschäftigten, Ausschöpfung der
Stellenplanobergrenzen und der Funktionsgruppenverordnung,
- Gezielte Nachwuchsgewinnung durch
Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen, stärkere Verzahnung
der Laufbahnen, Anhebung der Eingangsämter und weitere
Strukturmaßnahmen im Besoldungs- und Tarifrecht,
- Verbesserte Aus- und Fortbildung
insbesondere im Bereich des Umweltschutzes.
Aufgabenkritische Prüfung
öffentlicher Dienstleistungen
Stellungnahme des BTB zur Privatisierung
öffentlicher Dienstleistungen
Eine über 40-Jährige Entwicklung der
Dienstleistungsverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland hat
gezeigt, dass der Weg vom Obrigkeitsstaat hin zum Dienstleistungsstaat
gelungen ist. Daseinsvorsorge statt Obrigkeit ist angesagt.
Der Umfang staatlicher Aufgaben und
Leistungen ist keine ein für allemal festgelegte Größe.
Öffentliche Leistungen sind in erster Linie am Gemeinwohl orientiert,
und nicht an Rentabilitätserwägungen, die ein Privatunternehmen
notwendigerweise berücksichtigen muss.
Für technische Fachverwaltungen bedeutet
dies eine gelungene Mischung von Ausführung, Lenkung und
Überwachung, die sich gegenseitig bedingen. Eine "Nur-Überwachung"
ohne eigenes Tätigwerden in der Sache bedeutet in kürzester Zeit
Verlust des Praxisbezugs und damit die Unfähigkeit zur Ausübung der
hoheitlichen Funktion, die dem öffentlichen Dienst niemand absprechen
will.
Wir wehren uns nicht gegen eine sachgerechte
Überprüfung staatlicher Dienstleistungen. Allerdings müssen die
Vorgaben objektiv formuliert sein. Man muss sorgfältig prüfen,
welche Leistungen der Staat für seine Bürger auch zukünftig zu
erbringen hat und auf welche man verzichten kann. Dabei gibt es sicher
auch Bereiche, die besser und kostengünstiger in privater Hand
betrieben werden können. Leider wird aber derzeit zum Schaden der
Bürger ein großangelegter Ausverkauf öffentlicher Dienstleistungen
betrieben. Das Modewort vom Schlanken "Staat" erweckt
falsche Hoffnungen. Die Folgewirkungen sind noch nicht abzusehen.
Deswegen fordert der BTB bei allen geplanten
Privatisierungsmaßnahmen folgende Fragen zu berücksichtigen:
Ein dauerhaftes und flächendeckendes
Leistungsangebot muss für jeden Bürger in gleichbleibender Qualität
und zu vertretbaren Preisen gesichert sein. Das heißt:
Ist die Grundversorgung der Bevölkerung auch
ohne Einschaltung der öffentlichen Hand in Zukunft gewährleistet?
1. Eine nachhaltige Entlastung der
öffentlichen Haushalte muss sichergestellt sein. Das heißt:
- Ist ausreichend geprüft, dass weder der
Steuerzahler noch der betroffene Bürger nach erfolgter
Privatisierung mit höheren Kosten belastet werden?
Wirtschaftliche Chancen und Risiken müssen
gerecht verteilt werden. Das heißt:
- Ist garantiert, dass die privaten
Tätigkeiten sich nicht nur auf gewinnbringende Bereiche
konzentrieren, während die öffentliche Hand weiterhin die
verlustbringende Grundversorgung sicherstellen muss?
2. Es dürfen keine privaten Monopole
entstehen. Das heißt:
- Ist der wirkliche Wettbewerb zwischen
mehreren Anbietern gewährleistet?
3. Durch Privatisierung darf kein Sozialabbau
entstehen. Das heißt:
- Ist sichergestellt, dass durch die
geplante Privatisierungsmaßnahme den Versicherungsträgern keine
Beiträge entgehen?
4. Bei Privatisierung muss die notwendige
parlamentarische Kontrolle bestehen bleiben, denn auch bei
Übertragung von Aufgaben aus der öffentlichen Verwaltung an
Privatunternehmen bleibt die Verantwortung beim Staat. Das heißt:
- Ist bei Privatisierung die Kontrolle der
Aufgabenerfüllung durch Parlamente in Bund, Ländern und
Gemeinden auch weiterhin gegeben, damit der Staat seiner
Verantwortung gerecht werden kann?
Nur wenn alle diese Fragen bejaht werden
können, kann auch der BTB einer Privatisierung in Teilbereichen nicht
unbedingt entgegenstehen.
Der
technisch-naturwissenschaftliche Verwaltungsdienst in der
Verantwortung für Mensch und Umwelt
Ökologie ist die Wissenschaft von den
Wechselbeziehungen zwischen Lebewesen und ihrer Umwelt. Der Mensch ist
als Vernunftwesen in ethischer Verantwortung zur Gestaltung und
Bewahrung seiner Umwelt berufen, als Ziel einer positiven Entwicklung.
Umwelt hat -ökologisch verstanden- kontinentale und globale
Zusammenhänge, die durch nationale Maßnahmen nur begrenzt
beeinflussbar sind, denn Deutschland umfasst nur 0,3% der Erdfläche
und 1,4% der schnell wachsenden Erdbevölkerung.
Die Umsetzung der in Rio 1992 proklamierten
Umweltziele der "nachhaltigen Entwicklung" und "Schutz
der Lebensgrundlagen" wird weltweit die zentrale Herausforderung
der Gegenwart und der kommenden Jahrzehnte darstellen. Nachhaltige
Entwicklung ist als Prozess zu verstehen, der technischen,
wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt mit der Schonung und
Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen in Einklang bringen soll.
Mit der Aufnahme des Staatsschutzzieles "Umweltschutz" in
das Grundgesetz und fortschrittlichen Umweltgesetzen für Boden, Luft
und Wasser, vollzieht die Bundesrepublik Deutschland seit Jahrzehnten
im nationalen Bereich schrittweise erfolgreichen Umweltschutz.
Bei der Ausgestaltung und Umsetzung der
zukünftigen Umweltziele trägt der technisch-naturwissenschaftliche
Verwaltungsdienst, wie in den letzten 25 Jahren, eine besondere
Verantwortung. Umweltschutz kann nicht dem freien Spiel des Marktes
überlassen werden. Umweltschutz ist hoheitliche Aufgabe und
elementare Daseinsvorsorge des Staates für das Land und seine
Bürger.
Erfolge und Probleme
Im Umweltschutz wurde in den letzten
Jahrzehnten von Staat, Wissenschaft, Umweltverwaltung, Volkswirtschaft
und Bevölkerung beträchtliches geleistet. Umweltschutz bleibt eine
ständige fortzuentwickelnde Aufgabe, die große Teile unseres
Sozialprodukts beansprucht; dies setzt eine leistungsfähige
Volkswirtschaft, Wissenschaft und Umweltverwaltung voraus.
Umweltschutz ist eine medien- und kompetenzübergreifende Aufgabe mit
dem Schwerpunkt des "produktionsintregierten
Umweltschutzes".
Besserungen sind erzielt:
- in Flüssen und Seen eine weitreichende
Reduzierung der organischen, sauerstoffzehrenden Stoffe sowie von
Schwermetallen und chlorierten Kohlenwasserstoffen durch
Abwasserreinigungs- und Vorbehandlungsanlagen, verbunden mit
fortschrittlichen Vorschriften und Überwachung,
- beim Boden- und Naturschutz durch
Bodenschutzkonzepte und Naturschutzgesetzgebung, gefolgt von
naturnaher Bodenordnung,
- für die Luft durch Abnahme der Rauch-,
Schwefel- und Schwermetallemissionen mit Hilfe neuer Filter bzw.
Entschwefelungstechnik sowie gesteigertem Wirkungsgrad moderner
Kraftwerke, gefordert nach strengen Emissionsvorschriften,
- bei Abfall durch Verringerung,
Differenzierung, Konzentrierung, Wiederverwertung oder
umweltschonende Beseitigung sowie Produktverantwortung der
Industrie.
Negative Tendenzen sind spürbar durch:
- weitere Umweltbelastung in wachsenden
städtisch-industriellen Ballungsräumen,
- Belastung ,,vom Punkt zur Fläche"
durch Landwirtschaft, Atmosphäre und Klimaveränderung,
- anhaltenden zerstörenden Umgang mit der
Natur durch Flächenverbrauch, sorglose Freizeitbeschäftigung.
Aufgaben und Ziele
- Die Ressourcen auf Dauer nicht über die
Regenerationsrate oder die Rate der Substitution ihrer Funktion zu
nutzen.
- Stoffe und Energie auf Dauer nicht über
die Tragfähigkeit der Umweltmedien bzw. ihre
Assimilationsfähigkeit freizusetzen.
- Das Klima schützen, Treibhausgase
vermindern.
- Die Vielfalt und den Artenreichtum unserer
Kulturlandschaft zu erhalten oder wiederherzustellen.
- Umweltschonende und vorsorgende Konzepte
für Boden- und Gewässernutzung zu erarbeiten und durchzusetzen.
- Die Reinhaltung der Luft weiter
vorantreiben, die O3-Belastung zu vermindern.
- Die Postulate: Abfallvermeidung,
thermische Abfallverwertung oder Recycling, umweltgerechte
Abfallbeseitigung als Verbund abgestufter Zielorientierung unter
ökologischen und ökonomischen Begründungsgesichtspunkten zu
entscheiden.
- Umweltverträgliche Herstellungs- und
Anwendungsprozesse und Produkte sowie produktionsintregierten
Umweltschutz zu verwirklichen und zu fördern.
- Das menschliche Denken und Handeln auf
fürsorgliche Pflege der Umwelt zu lenken.
Konsequenzen und Ziele
Die Ingenieure und Naturwissenschaftler
im öffentlichen Dienst bekennen sich zu der Verantwortung für
Menschen und Umwelt. Ihre Aufgabe ist es:
- mittel- und langfristige Umweltziele einer
nachhaltigen Entwicklung zu definieren und umzusetzen,
- Umweltschutz nach Gesamtkonzepten zu
planen, durchzuführen und zu überwachen für die
städtisch-industrielle Umwelt, die land- und forstwirtschaftliche
Umwelt und die natürliche Umwelt,
- den Zustand der Umwelt zu beobachten und
zu dokumentieren,
- prioritäre Umweltmaßnahmen zügig
durchzuführen,
- die Bevölkerung sachgerecht,
verständlich und zeitnah über Umweltprobleme, Lösungen und
Risikoeinschätzungen zu informieren,
- in Schulen und Hochschulen umfassend und
ideologiefrei über die nationale und internationale Dimension und
Aufgabe Umweltschutz zu unterrichten,
- die Einheitlichkeit der Rechtsordnung
zwischen Umwelt und Umweltstrafrecht anzumahnen,
- die Vereinfachung und Harmonisierung von
Gesetzen und Vorschriften vorzuschlagen und einzufordern,
- Vorschläge für eine europäische
Umweltgesetzgebung unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips und
einen gleichmäßigen Verwaltungsvollzug in allen EG-Staaten
darzulegen,
- die Schlüsselrolle der öffentlichen
Verwaltung darzustellen und die praktische Politik einzubringen,
- auf Forderung entsprechend den gestiegenen
gesetzlichen Umweltanforderungen hinzuweisen und diese
einzufordern.
Verantwortlichkeit
In der Verantwortung für unsere Umwelt
stehen alle Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, unsere
Industrie und Wirtschaft sowie die öffentliche Hand. Umweltschutz
kann nicht allein auf nationaler Ebene, sondern muss zunehmend auf
europäischer Ebene und weltweit begriffen werden.
Die Lösung der sehr komplexen Aufgabe
erfordert ganzheitliche Planung und konsequentes Handeln. Dabei
kommt dem technisch-naturwissenschaftlichen öffentlichen Dienst
eine zentrale Rolle zu. Der technisch-naturwissenschaftliche
Verwaltungsdienst stellt sich dieser Verantwortung.